Zeugnisse

Je nach Alter erfüllen Zeugnisse unterschiedliche Aufgaben. In der Unter- und Mittelstufe gibt es keine Notenzeugnisse. Stattdessen beschreiben die Zeugnisse die Entwicklung des Kindes in ausführlichen Texten: Wie findet es in die Klassengemeinschaft? Wie arbeitet es? Welche Fähigkeiten werden sichtbar? Wo braucht es Unterstützung? Welche nächsten Schritte stehen an?

In der Unterstufe richten sich diese Zeugnisse vor allem an die Eltern. Die Kinder sollen sie nicht einfach allein lesen und bewerten. Vielmehr können sie Anlass für ein Gespräch zwischen Eltern und Kind sein: Was haben die Lehrerinnen und Lehrer wahrgenommen? Was erkennt das Kind selbst wieder? Worüber freut es sich? Was möchte es weiter üben? So verstehen sich die Zeugnisse zunächst als begleitende Wahrnehmung. Sie vergleichen und sortieren nicht, sondern geben Orientierung, ermutigen und helfen, den Entwicklungsweg des Kindes bewusster zu begleiten.

In der Mittelstufe werden die Zeugnisse fachlicher und richten sich zunehmend auch an die Schülerinnen und Schüler selbst.

In der Oberstufe werden die Leistungsrückmeldungen schließlich stärker auf die fachlichen Anforderungen bezogen. Auch hier stehen zunächst noch beschreibende Einschätzungen im Vordergrund; zugleich werden Leistungsstände präziser benannt und teilweise bereits in einer notenähnlichen, „metaphorischen“ Form angedeutet. Mit Blick auf die staatlichen Abschlüsse treten schließlich klare Einschätzungen hinzu: Welchem Abschlussniveau entsprechen die gezeigten Leistungen? Wo bestehen realistische Chancen? Und woran muss weiter gearbeitet werden?

Wege zum Abschluss

An unserer Schule können die Schülerinnen und Schüler alle staatlichen Schulabschlüsse erreichen – vom Hauptschulabschluss über den Realschulabschluss und die Fachhochschulreife bis zum Abitur. Welcher Weg der passende ist, entscheidet sich nicht frühzeitig, sondern entwickelt sich im Laufe der Oberstufe gemeinsam mit den Jugendlichen, ihren Eltern und den Lehrkräften.

In den vergangenen vier Jahren schloss knapp die Hälfte eines Jahrgangs nach der 13. Klasse mit dem Abitur ab. Etwa ein Fünftel erwarb die Fachhochschulreife. Rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler verließ die Schule nach der 12. Klasse mit dem Realschulabschluss, weniger als jeder Zehnte mit dem Hauptschulabschluss.

Die unterschiedlichen Abschlüsse sind das Ergebnis eines gemeinsamen Bildungsweges. Alle Schülerinnen und Schüler bleiben bis zum Ende der zwölften Klasse Teil ihrer Klassengemeinschaft und werden auf den Abschluss vorbereitet, der ihren Fähigkeiten, Interessen und Perspektiven entspricht.

Weichenstellung in der elften Klasse

Der Weg zu den höheren staatlichen Abschlüssen wird schrittweise begleitet. Bereits zu Beginn der Oberstufe werden die verschiedenen Abschlussmöglichkeiten und ihre Voraussetzungen auf einem Elternabend vorgestellt. In der ersten Hälfte der 11. Klasse folgt ein ausführlicher Informationsabend zu allen staatlichen Abschlüssen.

Ebenfalls in der 11. Klasse verfassen die Schülerinnen und Schüler eine Selbsteinschätzung, in der sie ihre Arbeitshaltung, ihren Leistungsstand und ihren angestrebten Abschluss reflektieren. Auf dieser Grundlage finden Gespräche über den weiteren Bildungsweg statt. Die Klassenkonferenz berät anschließend über die Einteilung in die Abschlussgruppen und stimmt diese mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern ab. Ziel ist es, gemeinsam einen tragfähigen Bildungsweg zu finden.

Beim Übergang von Klasse 11 zu Klasse 12 wird festgelegt, ob der Realschulabschluss, die Fachhochschulreife oder das Abitur angestrebt wird. Wechsel zwischen den Bildungswegen sind grundsätzlich möglich. Sie setzen jedoch eine entsprechende Leistungsentwicklung voraus, werden von der Klassenkonferenz beschlossen und können mit Probezeiten oder Aufnahmeprüfungen verbunden sein. Erfüllt eine Schülerin oder ein Schüler die Voraussetzungen für den Abiturweg nicht, ist bis Weihnachten der Wechsel in die Realschulabschlussgruppe vorgesehen. Andere Wechsel werden im Einzelfall geprüft.

Die Abschlüsse im Einzelnen

Der Hauptschulabschluss kann ab Klasse 9 erworben werden. Er wird auf Grundlage der Zeugnisse der Klassen 9 bis 12 durch das staatliche Schulamt verliehen und setzt keine gesonderte Abschlussprüfung voraus. Ergänzend werden schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch eingereicht, die dem Hauptschulniveau entsprechen müssen.

Sowohl die eingereichten Arbeiten als auch die Gesamtleistungen müssen mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden. Eine mangelhafte Leistung in einem Hauptfach kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine gute Leistung in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden; eine ungenügende Leistung schließt den Erwerb des Hauptschulabschlusses aus.

Der Hauptschulabschluss wird auf Empfehlung der Klassenkonferenz oder auf Wunsch der Schülerin beziehungsweise des Schülers angestrebt.

Der Realschulabschluss wird an unserer Schule nach zwölf Schuljahren erworben. Die Zulassung erfolgt durch die Klassenkonferenz auf Grundlage der bis dahin gezeigten Leistungen. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch müssen die schriftlichen und mündlichen Leistungen insgesamt mindestens dem Realschulniveau entsprechen. Zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung ist in diesen drei Fächern mindestens ein ausreichender Durchschnitt erforderlich; dabei darf höchstens eine mangelhafte und keine ungenügende Leistung vorliegen.

Die Prüfung steht unter der Leitung einer staatlichen Realschule. Schriftlich geprüft werden Deutsch, Mathematik und Englisch anhand zentral gestellter Aufgaben; im Fach Englisch gehört außerdem die mündliche Kommunikationsprüfung Eurokom dazu. Bei Bedarf können die schriftlichen Prüfungen durch mündliche Prüfungen ergänzt werden.

Hinzu kommt eine fächerübergreifende Kompetenzprüfung, bei der die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen eine Fragestellung bearbeiten, die mindestens zwei Fächer miteinander verbindet.

Französisch ist für den Realschulabschluss kein Prüfungsfach. Die Entscheidung für Französisch oder einen praktisch orientierten Zug gewinnt jedoch bereits ab Klasse 10 an Bedeutung, da das Fach Voraussetzung für den späteren Erwerb des Abiturs ist.

Mit der 12. Klasse endet die gemeinsame Waldorfschulzeit. Alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs bleiben bis dahin Teil ihrer Klassengemeinschaft, auch wenn sie unterschiedliche staatliche Abschlüsse anstreben.

Neben der Vorbereitung auf die staatlichen Prüfungen haben die künstlerischen Abschlüsse eine besondere Bedeutung. Eurythmie, Musik, die Jahresarbeiten in den künstlerischen Fächern und das Klassenspiel markieren den Abschluss der gemeinsamen Schulzeit und machen sichtbar, wie fachliche, praktische, künstlerische und soziale Erfahrungen in den vergangenen Jahren zusammengewachsen sind.

Diese künstlerischen Abschlüsse sind kein staatlicher Schulabschluss und haben keine prüfungsrechtliche Funktion. Sie bilden den pädagogischen Abschluss der gemeinsamen Waldorfschulzeit.

Das Abitur wird an unserer Schule nach der 13. Klasse abgelegt. Die schriftlichen Prüfungen entsprechen den zentral gestellten Abiturprüfungen an den staatlichen allgemeinbildenden Gymnasien in Baden-Württemberg.

Anders als an staatlichen Gymnasien fließen die Leistungen der Klassen 12 und 13 nicht in die Prüfungsnote ein. Diese ergibt sich ausschließlich aus den Abiturprüfungen.

Schriftlich geprüft werden Deutsch, Mathematik und Englisch sowie – je nach Wahl – Geschichte, Kunst oder Biologie. Hinzu kommen mündliche Prüfungen und weitere Fächer, deren Jahresleistungen in die Gesamtqualifikation einfließen. Nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse können die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen ablegen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Abitur ist die Zulassung durch die Klassenkonferenz. Diese setzt voraus, dass die erforderlichen Leistungen in den Prüfungsfächern bis zu den vorgeschriebenen Terminen erbracht werden.

Die Fachhochschulreife wird an unserer Schule in der 13. Klasse erworben. Sie setzt sich aus einem schulischen, einem berufsbezogenen und einem berufspraktischen Teil zusammen.

In der 13. Klasse wählen die Schülerinnen und Schüler einen fachpraktischen Gestaltungszug, derzeit Holz oder Silber. Schriftlich geprüft werden Deutsch, Mathematik und Englisch anhand zentral gestellter Aufgaben, mündlich wird das Fach Biologie geprüft. Darüber hinaus fließen Leistungen aus weiteren Fächern in die Gesamtbewertung ein.

Zum Erwerb der Fachhochschulreife gehört außerdem ein berufspraktischer Teil. Dieser kann durch ein neunmonatiges berufsorientiertes Praktikum oder durch andere anerkannte praktische Tätigkeiten, etwa ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), einen Bundesfreiwilligendienst oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, nachgewiesen werden. Erst wenn alle erforderlichen Bestandteile erfüllt sind, wird das Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt.