Wie unsere Schule geführt wird

Freie Waldorfschulen verstehen sich traditionell als selbstverwaltete Schulen. Unsere Schule verbindet dieses Prinzip mit einer Schulleitung, die den Schulbetrieb führt und die pädagogische Arbeit koordiniert. Rechtliche, wirtschaftliche, pädagogische und organisatorische Verantwortung liegen bewusst in unterschiedlichen Händen und greifen ineinander. Entscheidungen sollen möglichst dort getroffen werden, wo die größte fachliche Kompetenz liegt, und zugleich transparent und nachvollziehbar bleiben.

Unsere Schule wird von der „Gemeinnützigen Genossenschaft zum Betrieb der Freien Waldorfschule Karlsruhe eG“ getragen. Sie bildet den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Schule. Mitglieder sind Eltern, Lehrkräfte sowie weitere Förderinnen und Förderer. Die Genossenschaft bringt einen Grundgedanken der Waldorfpädagogik zum Ausdruck: Die Schule gehört nicht Einzelnen, sondern wird gemeinschaftlich getragen.

Die Genossenschaft wird durch Vorstand, Aufsichtsrat, Kollegium und Generalversammlung getragen. Jedes dieser Organe übernimmt klar umrissene Aufgaben und Verantwortung.

  • Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt sie nach außen. Er ist für die rechtlichen und wirtschaftlichen Belange der Schule verantwortlich. In Angelegenheiten von besonderer Tragweite sieht die Satzung die Beteiligung des Aufsichtsrats oder des Schulrats vor.
    vorstand@@fws-ka..de
  • Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, begleitet und überwacht dessen Tätigkeit und berichtet der Generalversammlung. Neben seiner gesetzlichen Kontrollfunktion fördert er den Austausch zwischen Vorstand, Kollegium und Elternschaft.
    aufsichtsrat@@fws-ka..de
  • Das Kollegium gestaltet die pädagogische und kulturelle Arbeit der Schule eigenverantwortlich. Seine Arbeitsweise regelt es in einer eigenen Geschäftsordnung.
  • Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Hier nehmen die Mitglieder ihre Mitwirkungsrechte wahr. Sie wählen den Aufsichtsrat, entscheiden über grundlegende Angelegenheiten der Genossenschaft und beschließen unter anderem Satzungsänderungen, den Jahresabschluss sowie den monatlichen Schulbeitrag. Die erforderlichen Mehrheiten regelt die Satzung.

Das Kollegium gestaltet die pädagogische und kulturelle Arbeit der Schule. Ihm gehören die Lehrerinnen und Lehrer der Freien Waldorfschule Karlsruhe sowie die pädagogisch tätigen Mitarbeitenden der Vorschule an. In pädagogischen und kulturellen Fragen entscheidet es aufgrund seiner fachlichen Kompetenz eigenverantwortlich. Seine Arbeitsweise regelt es in einer eigenen Geschäfts- und Gehaltsordnung.

Das gemeinsame Arbeiten des Kollegiums vollzieht sich vor allem in drei regelmäßig tagenden Konferenzen. Hier werden pädagogische Fragen vertieft, organisatorische Abläufe abgestimmt und die Entscheidungen vorbereitet, die den Schulalltag prägen.

  • Die Pädagogische Konferenz bildet das Herzstück der gemeinsamen pädagogischen Arbeit. Hier beschäftigen sich die Lehrkräfte mit menschenkundlichen und pädagogischen Grundlagen, entwickeln den Unterricht weiter, beraten einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Klassen und widmen sich der Fort- und Weiterbildung. Neben dem Kollegium wirken auch weitere pädagogisch tätige Mitarbeitende – etwa aus dem Hort – verbindlich mit. Mitglieder des Vorstands nehmen ebenfalls teil; die Geschäftsführung ist zur Mitarbeit eingeladen.
  • Die Technische Konferenz schließt sich bei Bedarf an die Pädagogische Konferenz an. Sie dient der Abstimmung organisatorischer Fragen des Schulalltags – etwa des Stundenplans, der Vertretungen, der Aufsichten, von Veranstaltungen oder der Hausordnung.
  • Die Geschäftskonferenz ist das zentrale Entscheidungsorgan des Kollegiums für den laufenden Schulbetrieb. Hier werden die Vereinbarungen getroffen, die für die Umsetzung von Satzung und Leitbild notwendig sind. Mitglieder sind Kollegiumsangehörige, die dauerhaft an der Pädagogischen Konferenz mitwirken, sowie Geschäftsführung und Vorstand kraft ihrer Funktion. Entscheidungen werden nach Möglichkeit einmütig getroffen; gelingt dies nicht, entscheidet die Konferenz nach erneuter Beratung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Zugleich ist sie Beratungs- und Reflexionsgremium für Schulleitung und Schulleitungsdelegationen.

Die Schulleitung verbindet die gemeinschaftliche Verantwortung des Kollegiums mit den Anforderungen eines modernen Schulbetriebs. Sie führt die Schule im pädagogischen Alltag, leitet die Geschäftskonferenz, vertritt das Kollegium nach innen und außen und sorgt dafür, dass Entscheidungen vorbereitet, umgesetzt und transparent vermittelt werden. Zugleich achtet sie darauf, dass Anliegen dort bearbeitet werden, wo die jeweilige fachliche oder organisatorische Verantwortung liegt.
Unser Schulleiter ist Dr. Andre Bartoniczek a..bartoniczek@@fws-ka..de

Unterstützt wird die Schulleitung durch drei Delegationen mit klar umrissenen Aufgabenbereichen.

  • Die Delegation Schülerinnen und Schüler begleitet Anliegen, die über die einzelne Klasse hinausgehen. Dazu gehören Fragen der Schullaufbahn, Beurlaubungen, Auslandsaufenthalte, besondere pädagogische Situationen sowie Übergänge zwischen den Klassenstufen. Sie arbeitet eng mit Eltern, Klassenbetreuungen, Kollegium und Schulleitung zusammen.
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  • Die Delegation Organisation verantwortet die organisatorischen Abläufe des Schulalltags. Dazu gehören unter anderem Stundenplan, Vertretungen, Aufsichten, Veranstaltungen, Fragen der Hausordnung sowie die Zusammenarbeit mit Verwaltung, Hausmeisterei und Küche. Sie sorgt dafür, dass der Schulbetrieb verlässlich funktioniert.
    organisation@@fws..ka..de
  • Die Delegation Mitarbeitende begleitet Personal- und Entwicklungsfragen. Dazu gehören Einarbeitung, Zusammenarbeit, Zuständigkeiten sowie Klärungs- und Entwicklungsprozesse innerhalb der Mitarbeiterschaft. Sie arbeitet dabei eng mit Schulleitung, Geschäftsführung und Vorstand zusammen.
    mitarbeitende@@fws-ka..de

Während Schulleitung und Kollegium die pädagogische Arbeit gestalten, schaffen Geschäftsführung und Verwaltung die organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür. Sie begleiten die laufenden Verwaltungsaufgaben und organisatorischen Abläufe, arbeiten eng mit Vorstand, Schulleitung und Kollegium zusammen und sorgen dafür, dass Entscheidungen verlässlich umgesetzt werden.

Als Teil der Schulführung sind geschäftsführende Personen in die Geschäftskonferenz eingebunden; ihre Zusammenarbeit mit den weiteren Gremien ist durch Mandate und Zuständigkeiten geregelt. So unterstützen Geschäftsführung und Verwaltung die Selbstverwaltung der Schule, indem sie ihre organisatorischen und wirtschaftlichen Grundlagen sichern.

Der Schulrat ist das zentrale Gremium der Schulgemeinschaft. Hier kommen Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schulführung zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die das Leben der Schule als Ganzes betreffen. Er ist kein Organ der Genossenschaft, sondern ein in der Satzung verankertes Gremium der gemeinsamen Willensbildung.

Im Schulrat sind die Eltern jeder Klasse und das Kollegium mit der gleichen Zahl von Vertreterinnen und Vertretern vertreten. Hinzu kommen die Sprecherinnen und Sprecher des Schülerrats, Delegierte aus der Geschäftsführung sowie Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. So kommen die unterschiedlichen Perspektiven der Schulgemeinschaft miteinander ins Gespräch.

Zu den Aufgaben des Schulrats gehören der Beschluss der Schulordnung sowie die Beratung grundlegender pädagogischer und organisatorischer Fragen. Kollegium und Vorstand berichten regelmäßig über Entwicklungen aus ihren Verantwortungsbereichen. Entscheidungen zum Unterrichtsangebot und zur Weiterentwicklung des Schulprofils werden vor ihrer Umsetzung im Schulrat vorgestellt und beraten. Entstehen daraus finanzielle Mehrbelastungen für die Eltern, ist die Zustimmung des Schulrats erforderlich.

Der Schulrat wird vom Schulratsvorbereitungskreis srvk@@fws-ka..de konzipiert, moderiert und geleitet.

Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler und bringt ihre Anliegen in die Schulgemeinschaft ein. Zwei gewählte Sprecherinnen oder Sprecher gehören dem Schulrat an und wirken dort an Beratungen und Entscheidungen mit. So erhalten die Perspektiven der Schülerinnen und Schüler einen festen Platz in den Gremien der Schule.

Der Schülerrat bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, das Schulleben aktiv mitzugestalten und eigene Anliegen in die gemeinsame Verantwortung für die Schule einzubringen.

Betreut wird der Schülerrat von der Delegation Schülerinnen und Schüler sus@@fws-ka..de.

Der Vertrauenskreis ist eine unabhängige und vertrauliche Anlaufstelle für Konflikte und schwierige Situationen innerhalb der Schulgemeinschaft. Wie der Schulrat ist er in der Satzung der Schule verankert.

Grundsätzlich gilt: Der erste Schritt ist das direkte Gespräch mit den beteiligten Personen, etwa mit der jeweiligen Lehrkraft. Wenn ein solches Gespräch schwerfällt, vorbereitet werden soll oder keine Klärung ermöglicht, kann der Vertrauenskreis hinzugezogen werden. Er begleitet Konflikte, vermittelt zwischen den Beteiligten und unterstützt dabei, gemeinsame Lösungen zu finden.

Dem Vertrauenskreis gehören Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Eltern an. Neue Mitglieder werden durch Kooption berufen und vom Schulrat bestätigt. Über seine Tätigkeit berichtet der Vertrauenskreis regelmäßig im Schulrat.

Kontakt über vertrauenskreis@@fws-ka..de.

Neben den zentralen Gremien gibt es zahlreiche Delegationen, Arbeitsgruppen und unterstützende Kreise. Sie übernehmen Aufgaben, die dauerhaft anfallen oder zeitlich begrenzt bearbeitet werden sollen, und tragen dazu bei, die vielfältigen Aufgaben des Schulalltags auf viele Schultern zu verteilen.

Dazu gehören beispielsweise die Öffentlichkeitsarbeit, die IT-Kommission, die Einblick-Redaktion, das Aufnahmegremium für neue Schülerinnen und Schüler, die Organisation der Informationsgespräche, der Basarkreis, der Förderverein oder der Beitrittskreis. Je nach Aufgabe übernehmen diese Gruppen unterschiedliche Verantwortungsbereiche.

Allen gemeinsam ist, dass sie im Auftrag der jeweils zuständigen Gremien oder Organe arbeiten. Ihre Aufgaben sind klar zugeordnet, sie berichten über ihre Arbeit zurück und unterstützen so die Selbstverwaltung der Schule.

Wohin mit welchem Anliegen?

Viele Fragen lassen sich dort am besten klären, wo sie entstehen: in der Klasse, im Fachunterricht oder im direkten Gespräch mit der jeweiligen Lehrkraft oder Klassenbetreuung. Klassenbezogene Anliegen gehören zunächst zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer, in der Oberstufe zur Klassenbetreuung. Fachliche Fragen werden am besten mit der jeweiligen Fachlehrkraft besprochen. Anliegen, die über die einzelne Klasse hinausgehen, können je nach Thema an die Schulleitung oder eine der Schulleitungsdelegationen weitergegeben werden.

Organisatorische Fragen des Schulalltags führen häufig zur Delegation Organisation, zur Verwaltung oder zur Geschäftsführung. Fragen, die Mitarbeitende, Zuständigkeiten oder die interne Zusammenarbeit betreffen, gehören in den Bereich der Delegation Mitarbeitende, der Schulleitung, der Geschäftsführung oder des Vorstands. Rechtliche und wirtschaftliche Fragen liegen vor allem bei Geschäftsführung und Vorstand; grundlegende genossenschaftliche Angelegenheiten in der Generalversammlung.

Themen, die das Leben der ganzen Schule betreffen, können über die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Klasse in den Schulrat eingebracht werden. Wenn es um Kritik, Konflikte oder schwer zu führende Gespräche geht, kann der Vertrauenskreis unterstützen. So soll gewährleistet werden, dass Anliegen möglichst dort bearbeitet werden, wo die fachliche oder organisatorische Verantwortung liegt.