Vier Ebenen der Verantwortung
Unsere Schulstruktur verbindet verschiedene Formen von Verantwortung. Die Genossenschaft trägt den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen. Das Kollegium verantwortet die pädagogischen und kulturellen Belange. Der Schulrat ist der zentrale Ort der Willensbildung und Beratung der Schulgemeinschaft. Geschäftsführung, Verwaltung, Schulleitung, Delegationen und Arbeitsgruppen sorgen dafür, dass Anliegen, Beschlüsse und praktische Aufgaben im Schulalltag bearbeitet und an die zuständigen Stellen zurückgebunden werden.
Trägerin der Schule ist die „Gemeinnützige Genossenschaft zum Betrieb der Freien Waldorfschule Karlsruhe eG“. Sie bildet den wirtschaftlich-rechtlichen Rahmen der Schule. Gegenstand der Genossenschaft ist der gemeinsame Aufbau und wirtschaftliche Betrieb der Freien Waldorfschule einschließlich der für den Schulbetrieb und die Vorschulerziehung erforderlichen Einrichtungen. Mitglied werden natürliche Personen, deren Kinder die Schule besuchen, sowie Mitglieder des Kollegiums. Außerdem können weitere Förderer der Schule Mitglied werden. Damit zeigt sich schon in der Organisationsform die gemeinsame Verantwortung für unsere Waldorfschule: Eltern, Lehrkräfte und weitere Unterstützer tragen den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen, in dem die Schule arbeiten kann.
Die Organe der Genossenschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat, Kollegium und Generalversammlung. Sie tragen unterschiedliche Verantwortung und wirken auf verschiedenen Ebenen zusammen.
- Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft und vertritt die Genossenschaft nach außen. Er trägt die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb der Schule. Bei Beschlüssen, die über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, ist in bestimmten Fällen eine Rücksprache mit dem Schulrat oder die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats vorgesehen. Der Vorstand ist keine Schulleitung im pädagogischen Sinn, er verantwortet lediglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen.
- Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand einstimmig auf Zeit. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands, erhält Auskünfte, prüft die wirtschaftliche Berichterstattung und berichtet der Generalversammlung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Generalversammlung gewählt. Neben seinen rechtlichen und wirtschaftlich-finanziellen Überwachungsaufgaben soll der Aufsichtsrat auch Probleme der Schule mit Eltern und Lehrer:innen besprechen.
- Das Kollegium ist ebenfalls ein Organ der Genossenschaft. Es entscheidet in den pädagogischen und kulturellen Belangen der Schule aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und ist darin nicht weisungsgebunden. Seine konkrete Arbeitsweise regelt es in einer eigenen Geschäftsordnung.
- In der Generalversammlung üben die Mitglieder ihre Rechte aus. Sie wählen den Aufsichtsrat, beschließen über grundlegende Fragen der Genossenschaft, nehmen Berichte entgegen und entscheiden zum Beispiel über Satzungsänderungen, Entlastungen oder Fragen des Jahresabschlusses. Auch über Höhe, Staffelung und Zahlungsmodus des monatlichen Schulbeitrags beschließt die Generalversammlung auf Grundlage eines Vorschlags des Vorstands in Rücksprache mit dem Schulrat. Die Satzung regelt jeweils, welche Mehrheiten erforderlich sind.
Das Kollegium trägt die pädagogische und kulturelle Verantwortung der Schule. Laut Satzung besteht es aus den tätigen Lehrer:innen der Freien Waldorfschule Karlsruhe einschließlich der Vorschulerzieher:innen. Es gibt sich seine Geschäftsordnung und seine Gehaltsordnung selbst. In pädagogischen und kulturellen Fragen entscheidet es aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und ist nicht weisungsgebunden.
Diese Verantwortung wird im Schulalltag nicht nur in einzelnen Unterrichtsstunden getragen, sondern durch regelmäßige Konferenzen, Schulführungsgremien und Delegationen organisiert. Die Geschäftsordnung des Kollegiums beschreibt dafür vor allem drei Konferenzformen: die Pädagogische Konferenz, die Technische Konferenz und die Geschäftskonferenz.
- Die Pädagogische Konferenz ist der Ort, an dem die Wahrnehmung und Verantwortung des Kollegiums gepflegt und weiterentwickelt wird. In ihr arbeiten die Mitglieder des Kollegiums sowie weitere pädagogisch tätige Mitarbeitende, zum Beispiel aus dem Hort, verbindlich zusammen. Auch besoldete Vorstandsmitglieder arbeiten dort verbindlich mit; geschäftsführende Personen sind zur Mitarbeit eingeladen. Inhaltlich geht es um die Grundlagen der pädagogischen Arbeit: um menschenkundliche Fragen, Fort- und Weiterbildung, die Weiterentwicklung des waldorfpädagogischen Konzepts und konkrete Fragen aus dem Unterrichtsalltag. Dazu gehören auch Beratungen zu einzelnen Schüler:innen, Klassen oder Schüler:innengruppen.
- An die Pädagogische Konferenz kann sich eine Technische Konferenz anschließen. Sie dient der Beratung organisatorischer Fragen des Schulalltags. Dort geht es um die äußeren Abläufe: Stundenplan, Vertretungen, Aufsichten, Hausordnung, Veranstaltungen und weitere praktische Fragen des Schulbetriebs.
- Die Geschäftskonferenz ist das zentrale Arbeits- und Entscheidungsorgan, durch das das Kollegium seine satzungsgemäße Verantwortung für den Schulbetrieb wahrnimmt. Sie trifft die notwendigen Vereinbarungen, damit der Schulbetrieb im Sinne von Satzung und Leitbild durchgeführt werden kann. In der Geschäftskonferenz arbeiten Kollegiumsmitglieder mit, die verbindlich in der Pädagogischen Konferenz mitwirken und in einem unbefristeten, ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Schule stehen. Geschäftsführende Personen und Vorstandsmitglieder sind qua Funktion Mitglieder der Geschäftskonferenz. Die Geschäftskonferenz versucht, Entscheidungen einmütig zu treffen. Wenn das nicht gelingt, entscheidet sie nach erneuter Beratung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Sie ist zugleich Beratungs- und Reflexionsorgan für die Schulleitung und die Schulleitungsdelegationen.
Die pädagogische Selbstverwaltung des Kollegiums braucht im Alltag klare Zuständigkeiten. Dafür gibt es die Geschäftskonferenz, die Schulleitung und die Schulleitungsdelegationen.
Die Schulleitung hat eine herausgehobene koordinierende Rolle. Sie leitet die Geschäftskonferenz, vertritt das Kollegium nach innen und außen und nimmt Anliegen aus der Schulgemeinschaft auf. Ihre Aufgabe ist nicht, alles selbst zu entscheiden, sondern die Anliegen an die jeweils zuständigen Verantwortungsbereiche weiterzugeben, dort für Bearbeitung zu sorgen und die Ergebnisse wieder an die richtigen Stellen zurückzubinden. Unterstützt wird die Schulleitung durch drei Schulleitungsdelegationen:
- Die Delegation Schülerinnen und Schüler ist für Anliegen rund um die Schüler:innen zuständig. Dazu gehören Fragen der Schullaufbahn, Beurlaubungen, Auslandsaufenthalte, besondere pädagogische Situationen, Übergänge und Einzelfälle, die über die einzelne Klasse hinausgehen. Sie ist damit eine wichtige Schnittstelle zwischen Schüler:innen, Eltern, Klassenbetreuung, Kollegium und Schulleitung.
- Die Delegation Organisation kümmert sich um die äußere Ordnung des Schulalltags. Dazu gehören Stundenplan, Vertretungen, Aufsichten, Abläufe im Schulhaus, Fragen der Hausordnung, Veranstaltungen und die Abstimmung mit Bereichen wie Verwaltung, Hausmeisterei und Küche. Sie sorgt dafür, dass der Schulbetrieb praktisch funktionieren kann.
- Die Delegation Mitarbeitende bearbeitet Fragen, die die Mitarbeitenden der Schule betreffen. Dazu gehören Personalfragen, Zusammenarbeit, Zuständigkeiten, Einarbeitung, Entwicklung und Klärungsprozesse innerhalb des Kollegiums und der Mitarbeiterschaft. Sie arbeitet dabei an der Schnittstelle von pädagogischer Selbstverwaltung, Schulleitung, Geschäftsführung und Vorstand.
So bleibt die Schule selbstverwaltet, ohne unübersichtlich zu werden: Die Schulleitung bündelt und koordiniert, die Delegationen bearbeiten ihre jeweiligen Bereiche, und die Geschäftskonferenz bleibt der Ort, an dem die Verantwortung des Kollegiums zusammengeführt wird.
Geschäftsführung und Verwaltung sichern die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen des Schulbetriebs. Sie arbeiten an den Schnittstellen zwischen Vorstand, Kollegium, Geschäftskonferenz, Schulrat und dem praktischen Schulalltag. In der Geschäftskonferenz sind geschäftsführende Personen qua Funktion eingebunden; in den Mandatsbeschreibungen der Schulführungsgremien werden die Schnittstellen zur Geschäftsführung geregelt. Damit unterstützen Geschäftsführung und Verwaltung die Selbstverwaltung der Schule fachlich und organisatorisch. Sie ersetzen nicht die pädagogische Verantwortung des Kollegiums und auch nicht die rechtliche Verantwortung des Vorstands, sondern sorgen dafür, dass wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Aufgaben verlässlich bearbeitet werden.
Der Schulrat ist kein Organ der Genossenschaft, aber ein zentrales, in der Satzung verankertes Gremium der Schulgemeinschaft. Er dient der Zusammenarbeit zwischen Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen. In ihm sind je Klasse ein von der Klassenelternschaft gewählter Vertreter bzw. eine Vertreterin und die gleiche Anzahl von Delegierten des Kollegiums paritätisch vertreten. Dazu kommen zwei Sprecher:innen des Schülerrats, zwei Delegierte aus der Geschäftsführung einschließlich der nicht unterrichtenden Mitarbeitenden sowie Aufsichtsräte und Vorstand. Laut Satzung ist der Schulrat das Zentrum der Willensbildung der Schulgemeinschaft und der Aussprache über pädagogische Fragen. Er beschließt die Schulordnung, berät Angelegenheiten, die das Leben der Schule betreffen, und fasst darüber Beschlüsse, soweit nicht andere Organe zuständig sind. Kollegium und Vorstand berichten regelmäßig im Schulrat über Vorgänge in ihrem Verantwortungsbereich. Entscheidungen zum Unterrichtsangebot und zum Schulprofil werden vom Kollegium vorab im Schulrat vorgestellt und beraten. Wenn dadurch finanzielle Mehrbelastungen für Eltern entstehen, wird die Zustimmung des Schulrats eingeholt.
Der Schülerrat bündelt Anliegen der Schüler:innen und bringt sie in die Schulgemeinschaft ein. Zwei Sprecher:innen des Schülerrats sind Mitglieder des Schulrats. So sind Schüler:innen an der Willensbildung der Schulgemeinschaft beteiligt und können Themen aus ihrer Perspektive einbringen. Die genaue Arbeitsweise des Schülerrats kann sich weiterentwickeln. Wichtig ist, dass Schüler:innen nicht nur Gegenstand schulischer Entscheidungen sind, sondern eine eigene Stimme im Schulorganismus haben.
Wie der Schulrat ist auch der Vertrauenskreis in der Satzung verankert. Er ist eine vertrauliche und unabhängige Anlaufstelle, wenn in der Schulgemeinschaft Schwierigkeiten, Kritik oder Konflikte entstehen. In der Regel steht am Anfang das direkte Gespräch mit den betroffenen Personen, zum Beispiel mit der jeweiligen Lehrkraft. Wenn dieses Gespräch schwerfällt, vorbereitet werden soll oder nicht weiterführt, kann der Vertrauenskreis hinzugezogen werden. Laut Satzung setzt sich der Vertrauenskreis aus Vertreter:innen der Lehrer:innen, Eltern, ehemaligen Eltern sowie ehemaligen Lehrer:innen zusammen. Seine Aufgabe ist es, Schwierigkeiten und Konflikte in der Schulgemeinschaft wahrzunehmen und vermittelnd tätig zu werden. Neue Mitglieder werden durch Kooption gefunden und vom Schulrat bestätigt; über seine Tätigkeit berichtet der Vertrauenskreis regelmäßig im Schulrat.
Neben den satzungsmäßigen Organen und den zentralen Schulführungsgremien können weitere Delegationen, Arbeitsgruppen oder unterstützende Kreise eingerichtet werden. Sie bearbeiten bestimmte Aufgabenfelder zeitlich begrenzt oder dauerhaft.
Beispiele können Öffentlichkeitsarbeit, IT, Einblick-Redaktion, Raumfragen, Aufnahme, Festgestaltung, Informationsgespräche, Basarkreis, Förderverein, Beitrittskreis oder Schulkultur sein. Nicht alle diese Kreise haben denselben Status oder dieselbe Entscheidungsbefugnis. Manche arbeiten mit einem klaren Mandat, andere unterstützen bestimmte Aufgabenbereiche praktisch oder organisatorisch.
Entscheidend ist die Rückbindung: Delegationen, Arbeitsgruppen und unterstützende Kreise erhalten ihre Aufgabe durch Mandat, Delegation oder Beauftragung der jeweils zuständigen Gremien oder Organe. Sie berichten an diese zurück und helfen, Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen.
Wohin mit welchem Anliegen?
Viele Fragen lassen sich dort am besten klären, wo sie entstehen: in der Klasse, im Fachunterricht, im direkten Gespräch mit der jeweiligen Lehrkraft oder Klassenbetreuung. Klassenbezogene Anliegen gehören zunächst zur Klassenlehrerin, zum Klassenlehrer oder in der Oberstufe zur Klassenbetreuung. Fachliche Fragen werden am besten mit der jeweiligen Fachlehrkraft besprochen. Anliegen, die über die einzelne Klasse hinausgehen, können je nach Thema an die Schulleitung oder an eine der Schulleitungsdelegationen weitergegeben werden.
Organisatorische Fragen des Schulalltags führen häufig zur Delegation Organisation, zur Verwaltung oder zur Geschäftsführung. Fragen, die Mitarbeitende, Zuständigkeiten oder interne Zusammenarbeit betreffen, gehören in den Bereich der Delegation Mitarbeitende, der Schulleitung, der Geschäftsführung oder des Vorstands. Rechtliche und wirtschaftliche Fragen betreffen vor allem Geschäftsführung und Vorstand; grundlegende genossenschaftliche Fragen gehören in die Generalversammlung.
Themen, die das Leben der ganzen Schule betreffen, können über die Schulratvertreter:innen in den Schulrat eingebracht werden. Wenn es um Kritik, Konflikte oder schwer zu führende Gespräche geht, kann der Vertrauenskreis unterstützen. Ziel ist, dass wichtige Anliegen nicht irgendwo hängen bleiben, sondern an der zuständigen Stelle bearbeitet und wieder in die Schulgemeinschaft zurückgebunden werden.
