Pressemitteilung, Schutz

Nein zum Hitzelauf – Internationale Läufer*innen fordern Verlegung der Marathon-Startzeit bei den European Championships

Berlin, 8. August 2022. Bei den European Championships droht den Marathonläufer*innen am 15. August ein Hitzerennen. Mehr als 50 Athlet*innen appellieren in einem Offenen Brief an die Veranstalter Olympiapark München GmbH und European Athletics, die Gesundheit der Athlet*innen zu schützen und den Start in die Morgenstunden zu verlegen.

Entgegen medizinischer Bedenken und dramatischen Bildern kollabierender Athlet*innen bei früheren Events, halten die Veranstalter bislang an den Startzeiten (10:30 Uhr Frauen, 11:30 Uhr Männer) zur Mittagshitze fest. Da die Körper der Sportler*innen die Hitze durch hohe Außentemperaturen nicht ausreichend kompensieren können, drohen Hitzeerkrankungen, die bis hin zum potenziell tödlichen Hitzschlag führen können.

Seit Anfang des Jahres bemühen sich die Sportler*innen und der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) erfolglos, eine Verschiebung zu erwirken. Auch eine medizinische Empfehlung der DLV-Ärzt*innen zur Vorverlegung des Wettkampfs fand bislang keine Berücksichtigung.

Allerdings gab es Zusagen von European Athletics, die Startzeiten zu verschieben, falls die Wettervorhersage ein Gesundheitsrisiko für die Athlet*innen offenbaren würde. Angesichts des aktuellen Wetterberichts, der Temperaturen um die 37 Grad Celsius ankündigt, müssen diese Zusagen nun eingehalten werden.

Fabienne Königstein, Marathonläuferin und Präsidiumsmitglied bei Athleten Deutschland: „Es ist Aufgabe der Veranstalter, die Gesundheit der Sportler*innen zu schützen. Wir alle wollen, dass Marathon ein möglichst großes Publikum findet, und dafür sind Sendeplätze sicherlich wichtig. Dennoch dürfen solche Erwägungen nicht dazu führen, dass vermeidbare Gesundheitsrisiken für die Athleten entstehen. “

Neben dem höheren gesundheitlichen Risiko für die Sportler*innen bedeutet ein Hitzelauf medizinisch belegt auch langsamere Zeiten, die sich negativ auf Qualifikationsnormen und an Bedingungen geknüpfte Sponsorengelder auswirken können.