{"id":2783,"date":"2021-04-22T10:18:00","date_gmt":"2021-04-22T08:18:00","guid":{"rendered":"https:\/\/testsystem.meisel-webdesign.de\/athleten\/?p=2783"},"modified":"2022-02-03T10:37:19","modified_gmt":"2022-02-03T09:37:19","slug":"reaktion-auf-die-empfehlungen-zur-anpassung-der-regel-50","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/testsystem.meisel-webdesign.de\/athleten-sandbox\/reaktion-auf-die-empfehlungen-zur-anpassung-der-regel-50\/","title":{"rendered":"Reaktion auf die Empfehlungen zur Anpassung der Regel 50"},"content":{"rendered":"\r\n<p><em>Die Empfehlungen zur Anpassung der Regel 50 gehen am Kernproblem der pauschalen Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit vorbei. Aus Sicht von Athleten Deutschland sollten sich Athlet*innen jederzeit friedlich zu den Werten unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft bekennen k\u00f6nnen. W\u00fcrde bei solchen F\u00e4llen die Sanktionspraxis in die Zust\u00e4ndigkeit des DOSB fallen, bitten wir von entsprechenden Sanktionen abzusehen. Falls n\u00f6tig, wird Athleten Deutschland seinen Mitgliedern Rechtsbeistand zur Seite stellen.<\/em><\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p><strong>Berlin, 22. April 2021.<\/strong> Nach der gestrigen Entscheidung des IOC zur Regel 50.2 bleibt <a href=\"https:\/\/testsystem.meisel-webdesign.de\/athleten-sandbox\/wp-content\/uploads\/Position-zur-Meinungsfreiheit-von-AthletInnen-September-2020.pdf\">unsere Haltung<\/a> unver\u00e4ndert: Es sollte den Athlet*innen freigestellt sein, sich jederzeit friedlich zu den Werten unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft bekennen zu k\u00f6nnen. Friedlicher Protest muss m\u00f6glich sein \u2013 auch in den Arenen. Wir respektieren, dass eine Mehrheit der durch das IOC befragten Athlet*innen zu einer anderen Auffassung kommt. Auch Athleten Deutschland ist davon \u00fcberzeugt, dass die sportlichen Leistungen von Athlet*innen angemessen und m\u00f6glichst ungest\u00f6rt gew\u00fcrdigt werden sollten.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Davon unbenommen bleibt, dass Menschenrechte wie die Meinungsfreiheit universell gelten. Die Meinungsfreiheit erm\u00f6glicht Machtkritik und sch\u00fctzt dabei gerade die Haltungen von Minderheiten. Wir bezweifeln deshalb, ob ein Umfrageergebnis Grundlage f\u00fcr eine pauschale Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit sein kann. Ihre Einschr\u00e4nkung sollte nicht durch eine Abfrage erm\u00f6glicht und legitimiert werden.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Aus unserer Sicht gehen die gestern ver\u00f6ffentlichten Empfehlungen der IOC-Athletenkommission am Kernproblem der pauschalen und weitgehenden Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit bei Sportwettbewerben vorbei. Sie schlagen vor, freie Meinungs\u00e4u\u00dferung auf andere Orte und Gelegenheiten bei den Spielen zu verlagern. Die Empfehlungen beinhalten au\u00dferdem teils inhaltliche Vorgaben, die eine differenzierte Meinungs\u00e4u\u00dferung deutlich erschweren.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Dabei m\u00fcsste eine Anpassung der Regel 50.2 der Olympischen Charta\u00a0hinreichend spezifizierte, m\u00f6glichst geringe und angemessen begr\u00fcndete Einschr\u00e4nkungen der Meinungs\u00e4u\u00dferungen\u00a0von Athlet*innen beinhalten. Selbstverst\u00e4ndlich kann und sollte die Meinungsfreiheit ihre Schranken in anderen Grund- und Menschenrechten finden; eine Verletzung der Ehre und W\u00fcrde anderer durch Meinungs\u00e4u\u00dferungen etwa ist nicht hinnehmbar.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Wir begr\u00fc\u00dfen die Empfehlung der IOC-Athletenkommission, mehr Klarheit in die Sanktionspraxis nach einem Regelversto\u00df zu bringen. Wir regen an, einem Regelversto\u00df keine sportlichen Sanktionen folgen zu lassen. Zus\u00e4tzlich bitten wir den DOSB, seine Rolle und m\u00f6gliche Verantwortlichkeiten in der Sanktionspraxis von Regelverst\u00f6\u00dfen zu pr\u00fcfen. Bei entsprechender Zust\u00e4ndigkeit bitten wir darum, von Sanktionen gegen deutsche Athlet*innen abzusehen, die von ihrem Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung friedlich und im Rahmen der Werte unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft Gebrauch machen.<\/p>\r\n\r\n\r\n\r\n<p>Johannes Herber, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Athleten Deutschland<em>: \u201eDer Bericht verdeutlicht, dass das IOC dem Erhalt der \u201epolitischen Neutralit\u00e4t\u201c h\u00f6heren Wert beimisst als den grundlegenden Rechten einzelner Athletinnen und Athleten. Als Organisation, die sich f\u00fcr eben diese Rechte einsetzt, f\u00e4llt unsere Bewertung anders aus. Sollten deutsche Athletinnen und Athleten sich dazu entschlie\u00dfen, sich friedlich w\u00e4hrend der Olympischen Spiele f\u00fcr grundlegende Werte wie beispielsweise die Bek\u00e4mpfung von Rassismus starkzumachen, k\u00f6nnen sie im Falle einer Sanktionierung auf den rechtlichen Beistand von Athleten Deutschland bauen.<\/em>\u201c<\/p>\r\n<p><a href=\"https:\/\/testsystem.meisel-webdesign.de\/athleten-sandbox\/wp-content\/uploads\/Position-zur-Meinungsfreiheit-von-AthletInnen-September-2020.pdf\" target=\"\" rel=\"noopener\">Position Zur Meinungsfreiheit Von AthletInnen (September 2020)<\/a><\/p>\r\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Empfehlungen zur Anpassung der Regel 50 gehen am Kernproblem der pauschalen Einschr\u00e4nkung der Meinungsfreiheit vorbei. Aus Sicht von Athleten Deutschland sollten sich Athlet*innen jederzeit friedlich zu den Werten unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft bekennen k\u00f6nnen. 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